Lehrgangsbedingungen

 

1. Fälligkeit der Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr wird zu Beginn des Lehrgangs ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug zu Beginn des Lehrgangs ist der Schulträger berechtigt, vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.

 

2. Durchführung des Lehrgangs

Die Durchführung des Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Lehrgangsgebühren werden – soweit eine Verschiebung des Lehrgangs nicht möglich ist – bei Lehrgangsabsage in voller Höhe erstattet.

 

Der Schulträger behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten, den Lehrgang oder einzelne Unterrichtseinheiten zu verschieben. Die Teilnehmer/-innen werden hierüber unverzüglich unterrichtet.

 

3. Pflichten der/des Teilnehmer/-in

Die/Der Teilnehmer/-in hat am Lehrgang regelmäßig, einschließlich Prüfungen und Klausuren, teilzunehmen und mitzuarbeiten. Störungen des Unterrichtes sind zu unterlassen und berechtigen den Schulträger zum Rücktritt vom Vertrag. Für diesen Fall entfällt die Erstattung der Lehrgangsgebühr.

 

Geräte, Materialien und Räume sind pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist in den Unterrichtsräumen und im Gebäude untersagt. Den Anweisungen der Mitarbeiter/-innen und Dozenten/-innen der Schule ist Folge zu leisten. Die/Der Teilnehmer/-in hat der Schule einen ggf. durch sie/ihn entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schulträger behält sich vor, eine/n Teilnehmer/-in vom Lehrgang auszuschließen, wenn die/der Teilnehmer/-in trotz Abmahnung gegen ihre/seine Pflichten verstößt. Die/Der Teilnehmer/ -in verpflichtet sich zur Einhaltung der Schulordnung.

 

4. Rücktritt des angemeldeten Teilnehmers

Tritt die/der angemeldete Teilnehmer/-in von diesem Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt oder ohne dass ein/e Ersatzteilnehmer/-in angemeldet wird, so ist sie/er zur Zahlung der Lehrgangsgebühr nach folgender Staffelung verpflichtet:

 

       a) mehr als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 0 % der Lehrgangsgebühr
       b) 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 30 % der Lehrgangsgebühr
       c) 3 – 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 80 % der Lehrgangsgebühr
       d) 1 Woche vor Lehrgangsbeginn 100 % der Lehrgangsgebühr

 

Den Teilnehmern, die sich über eine von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahme anmelden, wird ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gewährt. Tritt der Teilnehmer, der sich über eine Maßnahme angemeldet, hat ohne wichtigen Grund nach Verstreichen der Frist zurück, so gelten die Bedingungen unter a), b), c) aufgeführten Fristen und Lehrgangsgebühren. Der Rücktritt hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

 

Bei der Berechnung von Rücktrittspauschalen hat das DRK-Kreisverband Region Kassel e.V. gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Teilnehmer unbenommen, dem DRK-Kreisverband Region Kassel e.V. nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom DRK-Kreisverband Region Kassel e.V. geforderte Pauschale.

 

 

5. Kündigung der/des Teilnehmers/in

Nach Beginn des Lehrgangs ist die/der Teilnehmer/-in berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund – bei Maßnahme-Teilnehmern nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit – zu kündigen, wenn es der/dem Teilnehmer/-in aus Gründen, die sie/er nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen einer Erkrankung, nicht zumutbar ist, am Lehrgang weiter teilzunehmen.

 

Im Falle der Kündigung wegen Erkrankung der/des Teilnehmers/in ist der Schulträger berechtigt, die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses, das auf Kosten des Kündigenden eingeholt wird, zu verlangen. Im Falle einer wirksamen Kündigung erstellt der Schulträger eine Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Zahlungen der/des Teilnehmers/in. Mehr- oder Minderbeträge sind wechselseitig auszugleichen. Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

 

6. Rücktritt/Kündigung des Schulträgers

Der Schulträger ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn nicht spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn mindestens 10 Teilnehmer/-innen verbindlich angemeldet worden sind.

 

Nach Beginn des Lehrgangs ist der Schulträger berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, sofern er diese nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die Durchführung des Lehrgangs unzumutbar wird. Im Falle des Rücktritts werden der/dem Anmeldenden die bis dahin gezahlten Gebühren erstattet; im Falle der Kündigung steht der/dem Teilnehmer/-in nur der Anspruch nach Ziffer 5. zu. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

7. Haftung und Gerichtsstand

Der Schulträger haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der/des Teilnehmers-/in bzw. Anmeldenden, die aus einem nichtzustande gekommenen Lehrgang oder aber aus einem Abbruch eines Lehrgangs resultieren.

 

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kassel.