Förderungsmöglichkeiten

 

Förderungsmöglichkeiten und Zertifizierung

Die Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist kostenpflichtig, kann aber unter Umständen finanziell gefördert werden. In wieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z. B. Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, …) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Institutionen und Behörden, welche für eine evtl. Förderung in Betracht kommen.

 

 

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Begabtenförderungsprogramm der Bundesregierung durch. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme:

 

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Gesundheitsfachberuf erfolgreich und mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser absolviert haben
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 25 Jahre und beschäftigt oder als arbeitsuchend gemeldet sind

 

erfüllen Sie die Voraussetzungen, sich für eine Begabtenförderung zu bewerben.

 

Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zu den geförderten Aus- bzw. Weiterbildungen erhalten Sie hier: Begabtenförderung 

Förderungsmöglichkeit für Unternehmen

Unternehmen können unter bestimmten Umständen Fördermittel für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Der Europäische Sozialfond hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern.

 

Leider gibt es hier kein bundeseinheitliches Förderprogramm. Nachfolgend finden Sie einige Links zu landesspezifischen Förderangeboten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!).

 

KfW Förderbank

Die KfW Förderbank fördert Ihre private Aus- und Fortbildung. Insbesondere bietet die KfW-Förderbank Wissenskredite für Studenten und für Berufstätige an.

 

Nähere Informationen zum Angebot der KfW-Bank finden Sie hier: KfW-Förderbank

BFD der Bundeswehr

Zeitsoldaten der Bundeswehr können beim Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten. Ihr zuständiger Sachbearbeiter informiert Sie gerne darüber, ob und in welchem Umfang Sie die Förderung für einen unserer Kurse in Anspruch nehmen können.

Werbekosten

Alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung entstehen, können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Wenn es sich bei Ihrem absolvierten Lehrgang um eine berufliche Weiterbildung handelt, können Sie die Kosten sogar in unbegrenzter Höhe absetzen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.