Fachlehrgang Rettungssanitäter/in (M I) 240 Std.
Unterrichtszeiten: | Mo. – Fr. 08:15 – 15:30 Uhr | |||
Kosten 2025: | € 1999,- inklusive Kursmaterial | |||
Kosten Wochenendlehrgang | € 2149,- inklusive Kursmaterial |
Termine 2025
Lehrgang 1 2025/02 | 03.02. - 14.03.2025 |
Lehrgang 2 2025/07 | 21.07. - 29.08.2025 |
Lehrgang 3 2025/11 | 10.11. - 19.12.2025 |
Wochenendkurs Unterrichtszeiten für Ehrenamtliche und Berufstätige
Kosten: | € 2.149,- |
Termin 2025: | 06.09.2025 - März 2026 |
Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
1. Rechtsgrundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 01. Januar 2022
2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer
Fachlehrgang (theoretische Ausbildung) Blockform: 6 Wochen Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 240 Stunden |
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung) Blockform: 2 Wochen Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus | 80 Stunden |
Rettungswachen-Praktikum (praktische Ausbildung) Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache | 160 Stunden |
Abschlusslehrgang Blockform: 1 Woche | 40 Stunden |
Prüfung: + 3 Tag Prüfung (schriftlich und praktisch) Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 520 Stunden |
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.
3. Zulassungsvoraussetzungen
Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:
- das 17. Lebensjahr vollendet haben
- Vorlegen einer Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
- die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
- folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B-Schutzimpfung (Kopie), Tetanus, Masern und (bei Frauen) Röteln
- folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
eine beglaubigte Kopie des Personalausweises
4. Ausbildungsinhalte
- Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
- Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
- In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
- Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
- Betroffene Personen unterstützen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
- Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
- Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern
Insgesamt: 240 UE
5. Abschlussprüfung
Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.
Die Prüfung besteht aus einem:
- schriftlichen Teil
- praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ benotet worden ist.
6. Ausbildungskosten, Förderung
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer.
Für die Zeugniserstellung wird durch das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vorgenommen.