Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (M IV)

Unterrichtszeiten:Mo. - Fr. 08:15 - 15:30 Uhr
Kosten 2024:€ 799,-
Kosten 2025:€ 899,-

 

Termine Abschlusslehrgang und Prüfung 2025

Abschlusslehrgang 03/2025 

MIV:24.03. - 28.03.2025
Schriftliche Prüfung:31.03.2025
Praktische Prüfung:07.04. - 11.04.2025

Abschlusslehrgang 06/2025

MIV:02.06. - 06.06.2025
Schriftliche Prüfung:16.06.2025
Praktische Prüfung:23.06. - 27.06.2025

Abschlusslehrgang 09/2025

MIV:15.09. - 19.09.2025
Schriftliche Prüfung:22.09.2025
Praktische Prüfung:26.09. - 02.10.2025

Abschlusslehrgang 11/2025

MIV:17.11. - 21.11.2025
Schriftliche Prüfung:24.11.2025
Praktische Prüfung:01.12. - 05.12.2025

 

» zur Anmeldung

 

Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in

1. Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 01. Januar 2022
 

2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer

Fachlehrgang (theoretische Ausbildung)
Blockform: 6 Wochen
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte
240 Stunden
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung)
Blockform: 2 Wochen
Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus
80 Stunden
Rettungswachen-Praktikum (praktische Ausbildung)
Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache
160 Stunden
Abschlusslehrgang
Blockform: 1 Woche
40 Stunden
Prüfung:
+ 3 Tag Prüfung (schriftlich und praktisch)
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte
520 Stunden

Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.

 

 

3. Zulassungsvoraussetzungen

Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • Vorlegen einer Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
  • die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
  • einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
  • folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B-Schutzimpfung (Kopie), Tetanus, Masern und (bei Frauen) Röteln
  • folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
    • eine beglaubigte Kopie des Personalausweises

 

4. Ausbildungsinhalte

  • Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
  • Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
  • In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
  • Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Betroffene Personen unterstützen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
  • Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
  • Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern

Insgesamt: 240 UE

 

 

5. Abschlussprüfung

Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.

Die Prüfung besteht aus einem:

  • schriftlichen Teil
  • praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ benotet worden ist.

 

6. Ausbildungskosten, Förderung

Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer. 

 

Für die Zeugniserstellung wird durch das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vorgenommen.